Bei der CSRD handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erweitert. Sie stellt eine Erneuerung der lange gültigen CSR-Richtlinie dar und trat 2023 in Kraft. Mit ihr wurde der Kreis der Unternehmen, die unter die Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen, noch einmal deutlich erweitert. Demnach sind neben kapitalmarktorientierten Unternehmen nun alle großen Organisationen von der Richtlinie betroffen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
• Mehr als 1000 Mitarbeitende und
• mind. 50 Millionen Euro Umsatz oder
• mind. 25 Millionen Euro Bilanzsumme
Die CSRD legt die Inhalte der Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit. Für betroffene Unternehmen wird der Nachhaltigkeitsbericht Teil des Lageberichts.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem der Europäischen Union, das Unternehmen und Investoren dabei unterstützt, wirtschaftliche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig zu identifizieren. Sie wurde entwickelt, um Kapitalströme gezielt in nachhaltige Projekte zu lenken und Unternehmen eine klare Bewertungsgrundlage für ihre Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen zu bieten.
Die EU-Taxonomie ist eng mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verknüpft. Unternehmen, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, müssen in ihrem Nachhaltigkeitsbericht offenlegen, in welchem Umfang ihre wirtschaftlichen Aktivitäten den Kriterien der Taxonomie entsprechen. Alle anderen können dies freiwillig tun.
Um als taxonomiekonform zu gelten, müssen wirtschaftliche Tätigkeiten mindestens eines der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie unterstützen, ohne dabei anderen Umweltzielen erheblichen Schaden zuzufügen:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität
Die Taxonomie betrifft insbesondere große Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer, die nachhaltige Finanzprodukte anbieten. Sie sorgt für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf den Finanzmärkten, indem sie verbindliche Kriterien für grüne Investitionen schafft.
Mit der schrittweisen Einführung der EU-Taxonomie erhalten Unternehmen und Investoren einen klaren Rahmen für nachhaltiges Wirtschaften – ein zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität in Europa bis 2050.
Nicht alle Berichtspflichten der CSRD-Richtlinie betreffen jedes Unternehmen in vollem Umfang. Die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse ermittelt, welche für ein Unternehmen gelten. Vertrauen Sie an dieser Stelle auf Erfahrung von TriFinance!